33ggFrühere Fassungen von Artikel 33 GG. Die nachfolgende Aufstellung zet alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alteArtikel 33 GG bildet einen der tragenden Pfeiler des deutschen Staatsorganisationsrechts und dient als wichte Grundlage für das Verständnis